Berechtigung nach §21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)

Mit dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) werden etliche Digitalisierungsprojekte gefördert, um die Digitalisierung an deutschen Kliniken voranzubringen.

Wir sind nun, nach erfolgreich bestandener Schulung, dazu berechtigt Festellungen zu treffen, ob ein Digitalisierungsprojekt für ein Krankenhaus die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um so die Fördermittel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzeszu erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.krankenhauszukunftsfonds.de